Wellenreiter
Über diese Unterkunft
Die neu renovierte Ferienwohnung Wellenreiter lädt Sie ein, Ihre Zeit zu genießen. Bei gutem Wetter beginnen Sie Ihren Tag auf dem sonnigen Balkon mit Markise. Die Wohnung ist strandnah gelegen und für maximal 4 Personen plus Baby. Sie erreichen den Strandzugang, die Teufelsschlucht in ca. 3 min. Es gibt 2 Schlafräume und eine komplette Babyausstattung. In einem der Schlafzimmer befindet sich ein Doppelbett (180 x 200 cm) und in dem anderen zwei Einzelbetten (90 x 200 cm). Das helle, moderne Wohnzimmer mit offener, voll ausgestatteter Einbauküche bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit Ihren Urlaub auch bei kälteren Temperaturen zu genießen. Die Ferienwohnung befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet und einem großen Spielplatz. Von dort aus ist alles fußläufig erreichbar. Der Strand, Supermarkt, Bäcker, Restaurants und Fahrradverleihe sind nur wenige Gehminuten entfernt. Ebenso ist es nicht weit zum Busbahnhof und zum Hafen am Salzhaff.
Kommen Sie und machen Ihren Urlaub unvergesslich!
Bettwäsche und Handtücher sind als Paket zubuchbar, pro Person für 25,00€.
Die Schlüssel bekommen Sie direkt vor Ort, in unserem Büro,
Zimmervermittlung Twins, am Parkplatz 7b in 18230 Rerik.
Die ortsübliche Kurabgabe ist vor Ort nur in Barzahlung möglich.
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
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Familie/Kinder
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Wellness/Fitness/Gesundheit
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Rad fahren
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Golf
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Wandern/Walking
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Natur(park)
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Romantikurlaub
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Strand und Baden
Wähle dein Zimmer
Wellenreiter
5 Gäste
Lage
Ostseeallee 1a 18230, Rerik, Deutschland
Die Ferienwohnung befindet sich in einer ruhigen Lage und ist 500 Meter vom Strand entfernt.
Anreise
In der Nähe
Bewertungen
Für diese Unterkunft liegen bisher nur Noten vor, keine geschriebenen Bewertungen.
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Die Bankdaten werden Ihnen anschließend in der Buchungsbestätigung übermittelt.
Hausregeln
Keine Haustiere
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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