Zum Kirchenwirt Landgasthof
Hotel in Thyrnau
Über diese Unterkunft
Der Landgasthof Zum Kirchenwirt ist ein Haus mit hundertjähriger Tradition, in dem Gastfreundschaft an erster Stelle steht. Das Haus bietet individuell gestaltete Zimmer. Zudem verfügt es über einen schönen Biergarten und über eine Sauna. Die Küche ist bodenständig und bayrisch und bietet kulinarische Genüsse mit hochwertigen, frischen Produkten.
HRS Sterne: 3
Früheste Anreise: 15:00
Späteste Abreise: 11:00
Empfang besetzt: 09:00 bis 14:00 und 16:00 bis 21:00
Empfang am Wochenende besetzt: 16:00 bis 21:00 und 16:00 bis 21:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
St.-Blasius-Str. 1 94136, Thyrnau, Deutschland
Wähle dein Zimmer
Double room
4 Gäste · BREAKFAST
Bewertungen
Positiv: Super freundlich, Hilfsbereit Negativ: Badezimmer war recht dunkel, die Lampen könnten heller sein.
Positiv:
Es hat gefallen, schöne, preiswerte und große Zimmer. Frühstück war gut und es wurde nachgereicht. Das Essen war zwischen schmackhaft und erstaunlich lecker (Vanilleeis mit Kürbiskernöl).
Der Kirchenwirt ist von uns aus eine gute Empfehlung wert. #x1f44d; #x1f609;
Negativ:
Lasst bitte 0,50€ für Beilagenumbestellungen (kostet Trinkgeld und macht die Bewertungen nicht besser).
Positiv: Hübsches Hotel in schöner Lage. Die Mitarbeiter im Lokal und im Hotel waren sehr freundlich und wir haben uns sehr wohl gefühlt. Danke
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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