Zum Brauhaus
Über diese Unterkunft
Geräumige Zimmer mit moderner Ausstattung stehen im Hotel ‚Zum Brauhaus‘ zur Verfügung. Steirische Spezialitäten, internationale Küche und eine Reihe lokal-gebrauter Biere werden im rustikalen Restaurant serviert. Veranstaltungen werden ihren Platz in einer der Lokalitäten im Hotel ‚Zum Brauhaus‘ finden.
HRS Sterne: 4
Tagungs- und Seminarräume, Bierkeller, buchbare Brauereiführungen, kostenpflichtige Tiefgarage
Früheste Anreise: 15:00
Späteste Abreise: 11:00
Empfang besetzt: 07:00 bis 20:00 und 16:00 bis 20:00
Empfang am Wochenende besetzt: 07:00 bis 20:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ganzjährig geöffnet
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
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Familie/Kinder
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Haustiere erlaubt
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Reiten
Wähle dein Zimmer
Hotel
4 Gäste · 1 Schlafzimmer
Lage
Raffaltplatz 17 8850, Murau, Österreich
An den Ufern der Mur im wundervollen Murau, findet man das Hotel ‘Zum Brauhaus’ in einer wundervollen Landschaft, die ausreichend Gelegenheit für Wassersport, Radtouren und vor allem Wanderungen bietet. Lokale Sehenswürdigkeiten sind fußläufig erreichbar, wie Schloss Murau, weniger als 800 Meter entfernt, und die Kirche ‚St. Matthias‘ in 350 Meter Entfernung. 130 Kilometer von Murau entfernt, bietet sich Graz als Tagesausflugsziel an.
Aus Ri. Deutschland über München -Tauernautobahn A10 bis Ausfahrt St.Michael/Lungau B96 und B97 über Tamsweg nach Murau. Aus Ri.Graz/Wien über S36 bis Judenburg,B96 über Unzmarkt, Scheifling bis Murau
Aus Ri. Deutschland über München -Tauernautobahn A10 bis Ausfahrt St.Michael/Lungau B96 und B97 über Tamsweg nach Murau. Aus Ri.Graz/Wien über S36 bis Judenburg,B96 über Unzmarkt, Scheifling bis Murau
Anreise
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Verfügbare Zahlungsarten
Welche Zahlungsarten möglich sind, steht beim jeweiligen Angebot — wähle dazu einen Zeitraum.
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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