Das loben Gäste besonders
- Sehr sauberSauberkeit 9,2 von 10
- Herzliche GastgeberFreundlichkeit 9,2 von 10
- Schöne ZimmerZimmer 9,2 von 10
- Beliebt bei Geschäftsreisenden5 der letzten 5 Bewertungen von Geschäftsreisenden, im Schnitt 8,5
Über diese Unterkunft
Das Hotel Zu Müllers ist ein familiengeführtes Landhotel und verfügt über 21 liebevoll gestaltete Zimmer. Starten Sie den Tag mit einem leckeren Frühstück vom Buffet im modernen Frühstücksraum.
HRS Sterne: 3
regionale Speisekarte mit mediterranen Ideen
Früheste Anreise: 16:00
Späteste Abreise: 11:00
Empfang besetzt: 07:30 bis 10:00 und 16:00 bis 20:00
Empfang am Wochenende besetzt: 08:00 bis 10:00 und 16:00 bis 20:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ganzjährig geöffnet
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
-
Familie/Kinder
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Ferienwohnung
4 Gäste · 1 Schlafzimmer
Lage
Römerstr. 9 86571, Langenmosen, Deutschland
Zu Müllers Winkelhausen liegt bei Schrobenhausen. dort gibt es Sehenswürdigkeiten und Museen zu entdecken. Darüber hinaus eignet sich das Hotel, um von hier aus Radtouren und Wanderungen zu starten.
Autobahn A8, Ausfahrt Dasing, B300 Richtung Schrobenhausen, Richtung Langenmosen
Anreise
In der Nähe
Bewertungen
Positiv: Absolute ruhige Lage, gute Parkmöglichkeiten, sehr sauber.
Negativ: nichts
Positiv: Frühstück, Freundlichkeit
Negativ: Lautstärke (Brummen ) im Zimmer - vermutlich von einer Heizung etc. In jedem Fall viel zu laut, insbesondere in der Nacht. (Zimmer28)
Positiv: Ruhige Lage, gutes Frühstück
Negativ: Restaurant: Angebot sehr Fleischlastig, keine/kaum Alternativen.
Positiv: Solides Landhotel, für eine Business-Übernachtung gut geeignet. Nette Leute. Frisch zubereitetes Rührei zum Frühstück. Kaffee-Vollautomat mit leckerem Kaffee, keine Filter-Plörre, wie sonst so oft. Großer Parkplatz. Gerne wieder!
Positiv: Alles rundum gut, nette Chefin, gutes Essen
Verfügbare Zahlungsarten
Welche Zahlungsarten möglich sind, steht beim jeweiligen Angebot — wähle dazu einen Zeitraum.
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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