Villa Fernsicht
Über diese Unterkunft
Die Villa Fernsicht befindet sich im Ostseebad Göhren und wurde 2006 neu erbaut. Die helle und moderne Wohnung lässt keine Wünsche offen und bietet zudem noch einen fantastischen Meer- und Landschaftsblick. Hier haben auf 60 m² bis zu 2 Personen ausreichend Platz.
Das Ostseebad Göhren befindet sich im südöstlichen Teil der Insel Rügen, dem Mönchgut. In der belebten und beliebten Hauptstraße finden Sie zahlreiche Restaurants, Cafés und Lädchen mit Urlaubsmitbringsel. Direkt am Nordstrand befindet sich die Bernsteinpromenade mit der berühmten Seebrücke von Göhren. Die Wasserratten und Sonnenanbeter können sich am feinsandigen Badestrand nach Herzenslust austoben. Wir wünschen Ihnen einen unvergesslichen Urlaub auf der schönen Insel Rügen!
In dieser Ferienwohnung erwartet Sie folgende Ausstattung:
ALLGEMEINE ECKDATEN // 2-Raum-Ferienwohnung für 2 Personen, 60 m², mit Balkon und Meerblick++
WOHNEN // Wohnraum mit Essbereich, bequeme Couch, Flachbild-TV ++
KÜCHE // offene Küche, 4-Felder Cerankochfeld, Backofen, Kühlschrank mit Gefrierfach, Geschirrspüler, Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine, reichlich Besteck, Geschirr und Küchenutensilien ++
SCHLAFEN // ein Schlafzimmer mit bequemem Doppelbett, Kleiderschrank, elektrische Rollläden zur Verdunklung ++
BAD // innen liegendes Bad mit Dusche und WC ++
AUSSENBEREICH // Parkplatz am Haus (kostenfrei) ++
SONSTIGES // Waschmaschine und Trockner zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Internetzugang (WLAN) kostenfrei, gegen geringe Gebühr: Wäschepaket (Bettwäsche, Hand- und Badetuch) Waschmaschine und Trockner ++
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
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Wassersport
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Kultur
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Wandern/Walking
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Meerblick
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Angeln/Jagd
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Reiten
Wähle dein Zimmer
Ferienwohnung
2 Gäste · 1 Schlafzimmer
Lage
Friedrichstraße 17 18586, Göhren (Ostseebad), Deutschland
Verfügbare Zahlungsarten
Welche Zahlungsarten möglich sind, steht beim jeweiligen Angebot — wähle dazu einen Zeitraum.
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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