Urlaub am Weinhof Ramminger
Ferienwohnung in Gleisdorf
Über diese Unterkunft
Urlaub am Weinhof Ramminger: Natur pur erleben Entfliehen Sie der Hektik des Alltags und erleben Sie unvergessliche Momente im Urlaub am Weinhof Ramminger. Eingebettet in die wunderschöne Natur von Gleisdorf, bietet unser Weinhof Ihnen eine einzigartige Rückzugsmöglichkeit, um sich zu entspannen und neue Energie zu tanken.
Genießen Sie die ruhige Lage am Ortsrand, nur wenige Schritte von idyllischen Waldgebieten entfernt, ideal für erholsame Spaziergänge oder aufregende E-Bike-Touren. Für Ihre Fahrräder steht ein Einstellplatz zur Verfügung, und an der E-Bike Akkustation können Sie die Batterien bequem aufladen.
• Kinderspielplatz für die kleinen Gäste
• PKW-Parkplatz und WiFi zum sorglosen Surfen
• Wohlfühlzimmer/Appartements mit Aussicht
In den liebevoll eingerichteten Zimmern erwartet Sie bereits bei Ihrer Ankunft Getränke,Kafee und Tee sowie Bettwäsche und Handtücher, die für Ihren Komfort bereitstehen. Lassen Sie sich von der charmanten Umgebung verzaubern und schaffen Sie Erinnerungen mit der Familie inmitten von malerischer Weinlandschaft.
Willkommen in Ihrem persönlichen Naturparadies – im Urlaub am Weinhof Ramminger sind Erholung und Genuss garantiert!
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Schlafzimmer 2
1 Doppelbett
Lage
Arnwiesen 2 8261, Gleisdorf, Österreich
Wähle dein Zimmer
Appartement/Fewo, Bad, WC, 2 Schlafräume
7 Gäste
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Keine Haustiere
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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