Thyra
Ferienwohnung in Westerland auf Sylt
Über diese Unterkunft
Herzlich willkommen in der Ferienwohnung „Thyra“ – Ihrem gemütlichen, ebenerdigen Urlaubsdomizil in erstklassiger Lage, zentral und strandnah in Westerland auf Sylt. Diese behagliche Wohnung bietet auf 70 m² ausreichend Platz für bis zu 5 Personen und ist ideal für Familien oder kleine Reisegruppen.
Die Wohnung begeistert mit ihrem stilvollen, lichtdurchfluteten Wohnbereich, der mit gemütlichen Möbeln zum Entspannen einlädt. Die separate, hochwertige Küche bietet Ihnen alles, was Sie für eine entspannte Selbstversorgung während Ihres Urlaubs benötigen.
Zwei komfortable Schlafzimmer mit gemütlichen Boxspringbetten sorgen für einen erholsamen Schlaf nach einem erlebnisreichen Tag. Das moderne Badezimmer verfügt über eine großzügige Dusche sowie eine Waschmaschine für zusätzlichen Komfort.
Verbringen Sie entspannte Stunden im eigenen Gartenstück mit einem Strandkorb, ideal um die Sylter Sonne zu genießen. Dank der perfekten Lage erreichen Sie sowohl das Zentrum als auch den Strand innerhalb weniger Gehminuten. Ein eigener Parkplatz steht Ihnen direkt am Haus zur Verfügung.
Hunde sind bei uns herzlich willkommen, sodass die ganze Familie entspannte Urlaubstage genießen kann.
Freuen Sie sich auf einen unvergesslichen Urlaub auf Sylt – in der gemütlichen Ferienwohnung „Thyra“!
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Schlafzimmer 2
1 Doppelbett
Lage
Dr.-Ross-Straße 17 2 Schlüsselbunde Nr. 117 25980, Westerland auf Sylt, Deutschland
Wähle dein Zimmer
Ferienwohnung
4 Gäste · 2 Schlafzimmer
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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