Strandstraße 32 - 04-47
Ferienwohnung in Kühlungsborn
Über diese Unterkunft
Die Wohnung ist im Haus 2 der Anlage im 1. Obergeschoss gelegen und für 2 Personen ausgestattet.
Im Wohnbereich finden sich Sitzgruppe, sowie ein TV. Die Pantry ist mit einer Mikrowelle eingerichtet und im Wohnbereich integriert.
Im Schlafzimmer befindet sich ein Doppelbett. Das Duschbad/WC rundet die gemütliche Ferienwohnung ab. Der Balkon lädt zum Verweilen ein.
Die Wohnung ist mit Teppich ausgelegt. Diese Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung.
Es steht Ihnen ein kostenfreier W-LAN Zugang zur Verfügung.
Haustiere sind nicht gestattet.
In der Tiefgarage steht Ihnen der Stellplatz Nr. 47 zur Verfügung. Die Stellplätze sind Doppelparker. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Auto nicht länger als 5,00 m, breiter als 1,90 m und die Höhe von 1,50 m nicht überschreitet, damit es bei Ihrem Aufenthalt keine Unannehmlichkeiten gibt. Zulässiges Gesamtgewicht ist 2000 kg.
Sollte Ihr Auto zu groß oder zu schwer für diese Parkmöglichkeit sein, können nur noch kostenpflichtige Parkmöglichkeiten im Parkhaus Möwenparkcenter angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass es in der Hauptsaison erforderlich ist lückenlos zu buchen oder zwischen den Buchungen einen Mindestzeitraum von 7, 10 oder 14 Übernachtungen frei zu lassen.
Die Mindestaufenthaltsdauer über den Jahreswechsel liegt bei 4 Übernachtungen.
Sowohl die Verbrauchskosten als auch der Pkw-Stellplatz sind bereits im Übernachtungspreis enthalten.
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Strandstraße 32 18225, Kühlungsborn, Deutschland
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Ferienwohnung
2 Gäste · 1 Schlafzimmer
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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