Sternadels Hof
Ferienwohnung in Mühlhausen Ot Grabe
Über diese Unterkunft
Inmitten Deutschlands, gehört Grabe zu Thüringens „Müntzer-Stadt“ Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis), dem Standort unserer Ferienwohnung. 6 km vom Stadtzentrum Mühlhausen entfernt, liegt unser 2021 komplett sanierter Vierseitenhof „Sternadels Hof“, der neben der Ferienwohnung ein Hofcafé, eine Boutique und zwei Seniorenwohnungen beheimatet. Nach Mühlhausen reist man problemlos mit Auto oder Zug an, die Bushaltestelle Grabe ist fußläufig 100 m vom Hof entfernt. Kostenfreie Parkplätze finden Sie direkt am Hof. Für Stadtbesichtigungen, Freizeiteinrichtungen (Bärenpark, Baumkronenpfad, Therme u.v.m.), Kirchen-, Burgen- und Schlössertouren, Wanderungen, Rad- und Motorradausflüge ist unsere Ferienwohnung der ideale Ausgangspunkt. Auch die Städte Erfurt, Bad Langensalza und die Wartburgstadt Eisenach locken mit tollen Sehenswürdigkeiten und Shoppingmöglichkeiten.
Stornierungen bis 2 Tage vor Anreise sind kostenfrei möglich, spätere Stornierungen werden mit 90% des Reisepreises berechnet. Eine Anzahlung von bis zu 40 % des Reisepreises ist mit der Buchung fällig. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kurtaxe. Ab dem 01.08.2025 erhebt die Stadt Mühlhausen eine Beherbergungssteuer. Genauere Informationen erhalten Sie hier /tourismus/fileadmin/documents/Beherbergungssteuersatzung__1_.pdf oder bei Ihrem Vermieter. Die Bezahlung der Beherbergungssteuer erfolgt vor Ort.
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Hauptstraße 39 a 99998, Mühlhausen Ot Grabe, Deutschland
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Ferienwohnung
4 Gäste
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
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