Seelennest Falkensteiner
Über diese Unterkunft
Seelennest Falkensteiner Ihr Rückzugsort am Attersee:
Ankommen, durchatmen, loslassen im Seelennest Falkensteiner in Nußdorf am Attersee finden Sie drei liebevoll gestaltete Ferienwohnungen für zwei Personen: Müßiggang, Blaumachen und Nichtstun. Jede von ihnen erzählt ihre eigene kleine Geschichte vom Abschalten, vom Innehalten und vom einfachen Glück des Augenblicks.
Die Wohnungen liegen im ersten Stock unseres Hauses, sind zwischen 35 und 45 m² groß und verfügen über Balkon oder Terrasse mit Blick ins Grüne. Nur drei Gehminuten über ein idyllisches Wiesenwegerl trennen Sie vom öffentlichen Seezugang zum Attersee perfekt für ein erfrischendes Morgenbad oder einen Sonnenuntergang am Wasser.
Ein bunter Blumengarten steht allen Gästen offen: ein Ort zum Verweilen, Lesen oder Träumen. Hier spüren Sie das Echte, das Unaufgeregte, authentisches wohnen. Schlicht, charmant und mit viel Liebe zum Detail eingerichtet, lädt jedes der drei Seelennester zum Entschleunigen ein.
Wenn Sie alleine oder zu zweit Ruhe oder einfach Zeit zum Nichtstun am Attersee suchen im Seelennest Falkensteiner sind Sie genau richtig.
Die jeweils aktuelle Ortstaxe in Höhe von derzeit EUR 2,40 pro Tag pro Person (ab 15 Jahren) ist vor Ort zu bezahlen.
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
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Familie/Kinder
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Landurlaub
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Wandern/Walking
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Berg-Urlaub
Wähle dein Zimmer
Ferienwohnung Blaumachen
3 Gäste
Ferienwohnung Nichtstun
3 Gäste
Lage
Seepoint 5 4865, Nußdorf am Attersee, Österreich
Das Seelennest Falkensteiner liegt direkt am Westwanderweg und in Waldnähe. Es ist nur drei Gehminuten vom Attersee und einem öffentlichen Seezugang entfernt. Ein Restaurant befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft.
Anreise
In der Nähe
Verfügbare Zahlungsarten
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Dieser Gastgeber akzeptiert:
Die Bankdaten werden Ihnen anschließend in der Buchungsbestätigung übermittelt.
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
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