Schloß Döttingen
Über diese Unterkunft
Das Landhotel Schloss Döttingen bietet seinen Gästen ein romantisches und idyllisches Ambiente aus der Zeit um das Jahr 1200. Alle Gästezimmer sind komfortabel mit Bad, Telefon und WLAN ausgestattet. 6 lichtdurchflutete Tagungsräume mit DSL-Anschluss und modernster Technik können ebenso gebucht werden.
HRS Sterne: 4
Bei uns parken Sie kostenlos. In den Sommermonaten genießen Sie unseren neuen Naturpool mit reinem Quellwasser. Unsere weitum bekannte Küche verwöhnt Sie mit regionalen Gerichten und Weinen. Sechs lichtdurchflutete Tagungsräume mit DSL-Anschluss und modernster Technik können ebenso gebucht werden. Für Vorinformationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter 07906-1010 zur Verfügung. Unsere Rezeption ist von 6.30 Uhr - 22.00 Uhr besetzt.
Früheste Anreise: 15:00
Späteste Abreise: 10:00
Empfang besetzt: 07:00 bis 21:00 und 07:00 bis 21:00
Empfang am Wochenende besetzt: 07:00 bis 21:00 und 07:00 bis 21:00
Mehrsprachiges Personal - 24 Stunden
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ganzjährig geöffnet
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
-
Tagung/Konferenz
-
Haustiere erlaubt
Wähle dein Zimmer
Double room
4 Gäste · BREAKFAST
Lage
Buchsteige 2 74542, Braunsbach, Deutschland
Schloss Döttingen befindet sich in Braunsbach, in sehr ruhiger Lage im naturbelassenen Kochertal. Es ist rund 8 km von der A6 entfernt. Gut erreichbar sind auch die Gemeinden Schwäbisch Hall, Künzelsau, Langenburg und Rothenburg. Das Hotel liegt direkt am Kocher-Jagst-Radweg. Ebenso bietet sich ein Besuch des Schlosses Neuenstein an.
Von Frankfurt / Mannheim, Würzburg oder Stuttgart kommend über Heilbronn, A 6, Ausfahrt Kupferzell-Künzelsau (Nr. 42).
Anfahrt durch Kupferzell, Richtung Langenburg; nach sechs km Döttingen im Kochertal.
Bus Linie 26
Anreise
In der Nähe
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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