MORADA Hotel

Ferienwohnung in Gotha / Siebleben

1 Gast

Über diese Unterkunft

Das MORADA Hotel Gothaer Hof Gotha liegt zwischen den Städten Erfurt und Eisenach. Hier treffen Kultur und Natur aufeinander. Das Hotel ist ein hervorragender Ausgangspunkt, um die Messe in Erfurt zu besuchen oder die Sehenswürdigkeiten der Region zu entdecken.

Nördlich des Thüringer Waldes, in der geschichtsträchtigen und doch modernen Stadt Gotha, erwartet Sie unser MORADA HOTEL GOTHAER HOF. Dieses komfortable Hotel in Thüringen ermöglicht Ihnen einen einzigartigen Urlaub in einem interessanten Spannungsfeld zwischen Kunst, Kultur und Natur. Kommen Sie zu uns und entdecken Sie die Schönheit der ehemaligen Residenzstadt Gotha. Hier gibt es zahlreiche Sehenswürdigkeiten, wie das barocke Schloss Friedenstein mit dem berühmten Ekhof-Theater, dem faszinierenden Englischen Garten, dem Herzoglichen Museum und noch viele weitere interessante Ausflugsziele zu bewundern. Der Thüringer Wald ist zudem Thüringens Hauptanziehungspunkt für Wintersportler, Wanderer und Naturfreunde.
kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise. Danach 80% Berechnung, auch bei einer Nichtanreise. Der Gastgeber behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen und wird sich diesbezüglich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kurtaxe. Die ortsübliche Kurtaxe ist verpflichtend vor Ort zu zahlen.    

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Lage

Weimarer Straße 18 99867, Gotha / Siebleben, Deutschland

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Gäste 2 Gäste
Gäste
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Doppelzimmer Dusche/WC

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Dieser Gastgeber akzeptiert:

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Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

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