Mollibahnhof - Kühlungsborn Ost
Über diese Unterkunft
Wir freuen uns, Sie in einer einzigartigen Umgebung begrüßen zu dürfen, die den historischen Charme des Bahnhofsgebäudes mit modernem Komfort verbindet.
Unsere Ferienwohnungen bieten Ihnen jeweils 2 Zimmer für einen schönen Aufenthalt. Wohnung 1 ist für bis zu 3 Personen geeignet, während die Wohnung 2 Platz für bis zu 4 Personen bietet. Genießen Sie den großzügigen und gemütlichen Wohnraum, in dem Sie sich wie zu Hause fühlen werden.
Das Bahnhofsgebäude im Ostseebad Kühlungsborn, ein geschichtsträchtiger Ort an der Ostsee, verleiht Ihrem Aufenthalt eine besondere Note. Als einstiger Knotenpunkt für die Molli-Bahn strahlt das Gebäude eine nostalgische Atmosphäre aus. Der Mollibahnhof in Kühlungsborn Ost ist nicht nur ein Verkehrsknotenpunkt, sondern auch ein kulturelles Erbe, das die Geschichte der Region widerspiegelt.
Die Umgebung bietet zahlreiche Möglichkeiten für Erholung und Entdeckungen. Unternehmen Sie einen Spaziergang zur nahegelegenen Strandpromenade oder erkunden Sie die malerische Küste mit der historischen Molli-Bahn. Die Lage unseres Mollibahnhofs ermöglicht es Ihnen, die Schönheit von Kühlungsborn in vollen Zügen zu erleben.
Wir sind stolz darauf, Ihnen einen unvergesslichen Aufenthalt im Mollibahnhof Kühlungsborn zu bieten. Entdecken Sie die Schätze der Ostsee und erleben Sie erholsame Tage in einer einzigartigen Atmosphäre. Herzlich willkommen – wir freuen uns darauf, Ihren Aufenthalt besonders zu gestalten!
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
-
Haustiere erlaubt
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Ferienwohnung
4 Gäste · 1 Schlafzimmer
Lage
Karl-Risch-Str. 12 18225, Kühlungsborn, Deutschland
Verfügbare Zahlungsarten
Welche Zahlungsarten möglich sind, steht beim jeweiligen Angebot — wähle dazu einen Zeitraum.
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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