Les Goelands Hotel-villas
Über diese Unterkunft
Ein Urlaub der besonderen Art erwartet die Gäste im Les Goelands Hotel-Villas. Individuell gestaltete Zimmer überzeugen mit verspielten Einrichtungselementen und lassen viel Raum für Tageslicht. Strecken Sie sich auf den bequemen Betten aus und genießen Sie einen tiefen Schlaf. Im einladenden Ambiente des Restaurants lassen sich die Gäste französische und baskische Gerichte auf der Zunge zergehen. Guten Appetit!
HRS Sterne: 3
Früheste Anreise: 12:00
Späteste Abreise: 12:00
Empfang rund um die Uhr besetzt
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Englisch sprechendes Personal nachts
Ganzjährig geöffnet
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
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Autovermietung
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Familie/Kinder
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Haustiere erlaubt
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Reiten
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Strand und Baden
Wähle dein Zimmer
Double room
4 Gäste
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4 Gäste · BREAKFAST
Double room
4 Gäste
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4 Gäste
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4 Gäste
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4 Gäste
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4 Gäste
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4 Gäste
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4 Gäste
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4 Gäste
Lage
4, av. Etcheverry 64500, Saint-Jean-de-Luz, Frankreich
Das Hotel befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Sandstrand der Bucht von Biskaya und ist aus diesem Grund bestens für Ihren entspannenden Sommerurlaub geeignet. Innerhalb eines kleinen Spaziergangs erreichen Sie die Innenstadt von Saint-Jean-de-Luz. Besonders hervorzuheben sind hier das Schloss Château d’Uturbie und die Kirche Saint-Jean Baptiste.
Anreise
In der Nähe
Verfügbare Zahlungsarten
Bezahlt wird auf der gesicherten Zahlungsseite des Anbieters
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Dieses Angebot ist nur als garantierte Buchung verfügbar, daher ist die Angabe Ihrer Kreditkartendaten erforderlich. Ihre Kreditkarte wird nicht belastet. Sie dient nur als Buchungsgarantie. Unabhängig von Ihrer Anreisezeit wird das Zimmer für Sie die ganze Nacht bzw. bis zum Dienstende der Rezeption freigehalten. Ihre Buchung kann daher nur per Kreditkarte garantiert werden!
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
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