Landhaus Kaiserblick

Über diese Unterkunft

Das Landhaus Baujahr 1935 befindet sich in Bestlage am Auerbach. Das 138 qm große idyllisch gelegene Ferienhaus mit Kaiserblick wurde XXXXXX komplett renoviert. Im Erdgeschoß liegt das Wohnzimmer mit 2 Terrassentüren zum Garten. Das Esszimmer mit angrenzender offener, komplett ausgestatteter Küche, Gäste WC und Duschbad vollenden diese Etage. Im ersten Stock gibt es 3 Schlafzimmer, 2 davon haben Zugang zum Balkon mit diesem unvergesslichem Kaiserblick, sowie Wannenbad mit WC. Die große Terrasse, Balkon und Garten bieten alles für einen wunderbaren Urlaub in Oberaudorf. Und 2 Stellplätze sind vorhanden. WLAN kostenlos.


Konditionen

BITTE BEACHTEN: Wir bitten um eine Anzahlung innerhalb von 10 Tagen - wir setzen uns nach der Buchung mit Ihnen in Verbindung. Erst nach Eingang der Summe ist Ihre Buchung rechtskräftig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise fällig.
Eine Kaution von 150,- € wird am Anreisetag in bar erhoben. Diese wird Ihnen bei Abreise nach Besichtigung des Hauses wieder bar ausbezahlt.
Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. Kurbeitrag: Erwachsene 2,00 €/Nacht. Kinder unter 16 Jahren, Personen mit Schwerbehinderung ab 80 %, deren Begleitpersonen sowie Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten sind kurbeitragsfrei. Personen mit Schwerbehinderung von 50 % bis 79 % sind 50 % ermäßigt.

Geeignet für

Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet

  • Wandern/Walking
  • Reiten
  • Alleinlage - Ruhe

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Ferienhaus 138 qm mit drei Schlafzimmern und Garten

Ferienhaus 138 qm mit drei Schlafzimmern und Garten

6 Gäste

max. 6 Gäste

Lage

Margeritenweg 4 83080, Oberaudorf, Deutschland

Anreise

Stadt-/Ortsmitte
2,4 km
Haltestelle
0,8 km
Bahnhof
1,2 km

In der Nähe

Skilift
2,8 km
See
3,4 km

Verfügbare Zahlungsarten

Zahle direkt an den Gastgeber

Dieser Gastgeber akzeptiert:

50% Anzahlung nach Buchung, Restzahlung vor/bei Anreise

Überweisung
Zahle direkt in der Unterkunft

Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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