Landhaus im Hunsrück

Ferienhaus in Henau

5 Gäste · 2 Schlafzimmer · 1 Badezimmer

Über diese Unterkunft

Herzlich willkommen im Landhaus im Hunsrück in der Ortsgemeinde Henau, am Rande des Soonwalds.
Das Ferienhaus befindet sich in einer ruhigen Lage und ist ideal für diejenigen, die die Natur genießen und die Seele baumeln lassen möchten.
Wandermöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. In den Sommermonaten ist ein Besuch im Freibad Gemünden im Nachbarort eine absolute Empfehlung. Dort befindet sich auch ein Supermarkt, eine Bäckerei, mehrere Restaurants sowie eine Apotheke.
Ausflugsziele an die Flüsse Rhein oder Mosel sind in einer Autofahrt von rund 40 Minuten erreichbar. An den Fluss Nahe gelangt man in rund 20 Minuten mit dem Auto. Auch die Hängeseilbrücke Geierlay ist nur rund 30 Autominuten entfernt. Städte wie Mainz, Koblenz oder Trier erreicht man in ca. einer Stunde mit dem Auto.
Hunde sind herzlich willkommen. Pro Hund werden zusätzlich 8,00 € pro Tag berechnet.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt zwei Nächte.

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Schlafzimmer 2

1 Doppelbett

Lage

Hauptstraße 5 55490, Henau, Deutschland

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Gäste 2 Gäste
Gäste
2
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Ferienhaus, Badewanne, 2 Schlafräume

5 Gäste

insgesamt
kostenlose stornierung
max. 5 Gäste

Verfügbare Zahlungsarten

Zahle direkt an den Gastgeber

Dieser Gastgeber akzeptiert:

Kredit- oder Debitkarte
Rechnung
PayPal
Zahle direkt in der Unterkunft
Lastschrift

Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Hausregeln

Haustiere erlaubt

Rauchen verboten

Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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