Landgasthaus Neupert

Hotel in Lemberg

2 Gäste · 1 Badezimmer

Über diese Unterkunft

Entdecken Sie das Landgasthaus Neupert Inmitten der zauberhaften Landschaft desPfälzer Waldes liegt das Landgasthaus Neupert. Hier erwartet Sie nicht nur ein gemütliches Ambiente, sondern auch die Möglichkeit, die unberührte Natur rund um Lemberg zu erkunden. Nutzen Sie die Gelegenheit, um entspannte Stunden bei einem ausgedehnten Frühstücksbuffet zu verbringen und sich von der herzlichen Gastfreundschaft überraschen zu lassen.
Die umgebende malerische Landschaft bietet zahlreiche Wander- und Radwege, für die Sie im eigenen Restaurant eine deftige Stärkung nach Ihrer Rückkehr finden. Egal, ob Sie als Einzelreisende, Geschäftsreisende oder im Doppelzimmer anreisen, hier finden Sie bei uns den perfekten Rückzugsort. Unsere Nichtraucherzimmer garantieren Ihnen eine erholsame Nachtruhe, während Sie moderne Annehmlichkeiten wie WiFi und PKW-Parkplatz nutzen können.
Das Landgasthaus Neupert ist ideal für Familien und Senioren; wir stellen gerne kostenlose Kinderbetten und Kinderhochstühle zur Verfügung. Bei uns sind alle Gäste herzlich willkommen, sodass Sie sogar eine glutenfreie oder vegetarische Kost genießen können. Hier bleibt kein Wunsch unerfüllt!

• Eigenes Restaurant mit regionaler Küche
• Angenehmes, rauchfreies Umfeld
• Flexible Zahlungsoptionen ohne Kreditkarte

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Lage

Hauptstraße 2 66969, Lemberg, Deutschland

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Hotel

2 Gäste

insgesamt
kostenlose stornierung

Verfügbare Zahlungsarten

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Dieser Gastgeber akzeptiert:

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Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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