L'Escargotiere Logis
Über diese Unterkunft
Herzlich Willkommen im Hôtel l'Escargotière. Hier sind Sie in stilvoll eingerichteten Zimmern untergebracht, die über viel Platz zum Entspannen oder Arbeiten verfügen. Nach einem erlebnisreichen Tag können Sie ein entspanntes Essen im einladenden Restaurant genießen. Nutzen sie bei gutem Wetter auch die idyllische Außenterrasse. Morgens serviert das freundliche Hotelpersonal ein köstliches Frühstück in Buffetform.
HRS Sterne: 3
Früheste Anreise: 14:00
Späteste Abreise: 12:00
Empfang rund um die Uhr besetzt
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
-
Haustiere erlaubt
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Double room
4 Gäste
Double room
4 Gäste
Lage
120 Av Roland Carraz 21300, Chenôve, Frankreich
Dieses Hotel befindet sich in Chenôve, einer kleinen Stadt vor den Toren von Dijon. Das schöne Zentrum der Großstadt erreichen Sie nach etwa einer Viertelstunde Fahrt. Sehr zu empfehlen ist hier ein Besuch des Musée des Beaux-Arts de Dijon. Planen Sie unbedingt ausreichend Zeit ein, um die zahlreichen Kunstwerke zu bewundern.
Anreise
In der Nähe
Bewertungen
Negativ: Hotel liegt an einer Durchfahrtstraße und war sehr laut. Zimmer und Bad sehr veraltert. Klimaanlage nicht erkennbar. Preis vor Ort war 20 € günstiger.
Positiv: Es war alles tip-top.
Negativ: Das Navisystem kennt die angegebene Strasse nicht. Man muß Passanten fragen.
Positiv: Freundlichkeit des Empfangs und des Check-out
Verfügbare Zahlungsarten
Bezahlt wird auf der gesicherten Zahlungsseite des Anbieters
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Dieses Angebot ist nur als garantierte Buchung verfügbar, daher ist die Angabe Ihrer Kreditkartendaten erforderlich. Ihre Kreditkarte wird nicht belastet. Sie dient nur als Buchungsgarantie. Unabhängig von Ihrer Anreisezeit wird das Zimmer für Sie die ganze Nacht bzw. bis zum Dienstende der Rezeption freigehalten. Ihre Buchung kann daher nur per Kreditkarte garantiert werden!
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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