Karlshof
Hotel in Karlsdorf-Neuthard
Über diese Unterkunft
Das Hotel Karlshof in Karlsdorf-Neuthard heißt seine Gäste in freundlicher Atmosphäre herzlich willkommen. Das Hotel bietet komfortable und gemütlich eingerichtete Zimmer, die mit allen wünschenswerten Annehmlichkeiten ausgestattet sind. Am Morgen schafft ein kontinentales Frühstück die richtige Grundlage für einen ereignisreichen und schönen Tag. HRS Gäste nutzen die Parkmöglichkeiten am Hotel Karlshof kostenfrei.
HRS Sterne: 3
ANREISE LUSSHARDTSTR:5,76689Karlsdorf 07251-4470Kostenfreie Parkplätze.Ernährung-u.Gesundheitsberatung aufAnfrage:Massagen, Schönheits-u.Wellnessbeh.buchbarSonderkonditionen fürGolfu. Fitness/Bruchsal
Früheste Anreise: 09:00
Späteste Abreise: 11:00
Empfang besetzt: 06:00 bis 11:30 und 15:00 bis 21:45
Empfang am Wochenende besetzt: 06:00 bis 10:00 und 15:00 bis 21:45
Mehrsprachiges Personal - 24 Stunden
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Englisch sprechendes Personal nachts
Ganzjährig geöffnet
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Lußhardtstraße 5 76689, Karlsdorf-Neuthard, Deutschland
Wähle dein Zimmer
Hotel
4 Gäste · 1 Schlafzimmer
Bewertungen
Positiv: Das Personal
Negativ: Etwas in die Jahre gekommen
Positiv: Frühstück Negativ: Leider kann ich die Vorbewertungen nicht bestätigen. Mein Zimmer/Bad war in einem renovierungsbedürftigem Zustand. Restaurant gibt es keins (obwohl angegeben), auch nicht in der Nähe.
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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