Hotel Locker & Légere
Über diese Unterkunft
Das Hotel Locker & Légere ist die Top-Adresse für Geschäftsreisende und alle, die Erholung suchen. Durch die perfekte Lage genau zwischen Weiz und Gleisdorf und nur einen Katzensprung von Graz entfernt (Autobahnanbindung in 5 Autominuten erreichbar, in 25 Min. in Graz) sind Sie mitten im Geschehen!
Wohlgefühl und Schlafkomfort sind in den 18 Doppelzimmer und 2 Juniorsuiten garantiert. Eine günstigere Zimmerkategorie finden Sie im Nebengebäude. Alle Zimmer befinden sich in ruhiger Gartenlage und sind mit einem großen Balkon ausgestattet. Für den Fernseh-Komfort steht ein 42-Zoll-Flat TV mit kostenlosem Sky-TV zur Verfügung. Gut ausgeruht und vom hervorragenden Frühstücksbuffet bestens gestärkt, starten Sie in einen erfolgreichen Tag! In nur 5 Autominuten erreichen Sie vom kostenlosen Hotel-Parkplatz aus die A2. Wer in der stilvollen Hotelanlage seinen Urlaub verbringt, freut sich über die kostenlose Genusscard, mit der Sie 240 Ausflugsziele gratis besuchen. Wander- und Laufstrecken, sowie der Raabtalradweg R11, die Raabklamm und der Golfclub Gut Freiberg finden Sie vor der Hoteltür! Drehen Sie eine Runde mit den kostenlosen Hotel-Fahrrädern oder erkunden die Oststeiermark mit einem hochwertigen E-Bike (gegen Gebühr und Vorreservierung). Das Hotel trägt das ADFC Bett + Bike Zertifikat und erfüllt damit die Qualitätsstandards für fahrradfreundliche Unterkünfte.
Locker & Légere: 4* für Ihr Wohlbefinden! www.locker-legere.at
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
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Familie/Kinder
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Golf
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Alleinlage - Ruhe
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Pauschalangebote
Wähle dein Zimmer
Hotel
2 Gäste
Lage
Parkstraße 29 8181, Sankt Ruprecht an der Raab, Österreich
Verfügbare Zahlungsarten
Welche Zahlungsarten möglich sind, steht beim jeweiligen Angebot — wähle dazu einen Zeitraum.
Hausregeln
Keine Haustiere
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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