Hotel Langgenhof
Hotel in Bruneck
Über diese Unterkunft
Mit viel Liebe bis ins kleinste Detail, kuschelig und im bäuerlichen Luxus ist das 4 Sterne Hotel Langgenhof in Stegen bei Bruneck ausgestattet. Sie wohnen in gemütlichen, baubiologischen Zimmern und genießen mit Halbpension oder à la carte kulinarische Köstlichkeiten der Südtiroler und mediterranen Küche. Zur Entspannung und Erholung dienen der lichtdurchflutete Wellnessbereich sowie der Garten mit Kräutern und Blumen. Sie werden begeistert sein!
Sehen. Staunen. Strahlen.
Das erwartet Sie im 4* Hotel Langgenhof in Bruneck - Südtirol
• 39 großzügige lichtdurchflutete Zimmer mit viel Zirmholz und natürlichen Materialien
• Hotelbar mit gemütlicher Lounge zum Verweilen
• traditionelle Stuben für romantische Abende zu zweit oder mit der Familie
• Restaurant mit Blick in den Garten
• reichhaltiges Frühstücksbuffet für Genießer
• Hallenbad mit beheiztem Außenbecken und Massagedüsen
• Saunalandschaft für erholsame Stunden
• traumhafte Gartenlandschaft mit Ruheliegen
• Ruheraum mit exklusiven Ruhekojen
• eine Sonnenterasse zum Genießen der wärmenden Sonne
• 22 Mitarbeiter mit einem Ziel: Ihnen unvergessliche Urlaubsmomente zu bereiten
• regionale Kochkunst - Georg und sein Küchenteam verzaubern Sie mit dem vollen Geschmack regionaler Zutaten
• Ambiente der Geschichte und Komfort der Gegenwart
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
St. Nikolausstr. 11 39031, Bruneck, Italien
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Hotel
3 Gäste · 1 Schlafzimmer
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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