Hotel Langgenhof

Hotel in Bruneck

3 Gäste · 1 Schlafzimmer

Über diese Unterkunft

Mit viel Liebe bis ins kleinste Detail, kuschelig und im bäuerlichen Luxus ist das 4 Sterne Hotel Langgenhof in Stegen bei Bruneck ausgestattet. Sie wohnen in gemütlichen, baubiologischen Zimmern und genießen mit Halbpension oder à la carte kulinarische Köstlichkeiten der Südtiroler und mediterranen Küche. Zur Entspannung und Erholung dienen der lichtdurchflutete Wellnessbereich sowie der Garten mit Kräutern und Blumen. Sie werden begeistert sein!


Sehen. Staunen. Strahlen.


Das erwartet Sie im 4* Hotel Langgenhof in Bruneck - Südtirol




• 39 großzügige lichtdurchflutete Zimmer mit viel Zirmholz und natürlichen Materialien

• Hotelbar mit gemütlicher Lounge zum Verweilen

• traditionelle Stuben für romantische Abende zu zweit oder mit der Familie

• Restaurant mit Blick in den Garten

• reichhaltiges Frühstücksbuffet für Genießer

• Hallenbad mit beheiztem Außenbecken und Massagedüsen

• Saunalandschaft für erholsame Stunden

• traumhafte Gartenlandschaft mit Ruheliegen

• Ruheraum mit exklusiven Ruhekojen

• eine Sonnenterasse zum Genießen der wärmenden Sonne

• 22 Mitarbeiter mit einem Ziel: Ihnen unvergessliche Urlaubsmomente zu bereiten

• regionale Kochkunst - Georg und sein Küchenteam verzaubern Sie mit dem vollen Geschmack regionaler Zutaten

• Ambiente der Geschichte und Komfort der Gegenwart

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Lage

St. Nikolausstr. 11 39031, Bruneck, Italien

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Hotel

3 Gäste · 1 Schlafzimmer

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Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Hausregeln

Haustiere erlaubt

Rauchen verboten

Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

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