Hotel Hof zum Ahaus

Über diese Unterkunft

Das Hotel-Garni Hof zum Ahaus mit 23 Zimmern ist ein Haus mit langer Familientradition im Stadtteil Ahaus-Wüllen. Die gepflegten Zimmer sind unter anderem mit Dusche/WC, Telefon und Sat-TV eingerichtet. WLan wird Ihnen während Ihres Aufenthaltes kostenlos zur Verfügung gestellt. Aufgrund der guten Erreichbarkeit und kostenloser Parkplätze ist das Hotel auch für Gruppen gut geeignet.
 
In der Umgebung gibt es zahlreiche Radrouten, wie die berühmte 100 Schlösser Route oder die reizvolle Flamingoroute. Abends, nach einer schönen Radtour durch das Münsterland warten gesicherte Fahrradabstellplätze auf die Räder. Die Innenstadt von Ahaus sowie das eindrucksvolle Schloss erreichen Sie bereits nach 1,5 km. Das Naturschutzgebiet Zwillbrocker Venn, das Glockenmuseum in Gescher und das Rock´n´Pomuseum in Gronau sind weitere tolle Ausflugsziele, die Sie auch gut mit dem Fahrrad erreichen können. Der Einstieg in das ausgeschilderte Radwegenetz Münsterland befindet sich ca. 1,5 km entfernt.


Konditionen



• kostenlose WLAN-Nutzung im gesamten Hotel

• kostenloses Mineralwasser bei Ankunft im Zimmer

• kostenloser Parkplatz

• kostenloser Busparkplatz

• Haustiere erlaubt. 8,- Euro Gebühr pro Nacht

• Fahrradabstellraum vorhanden

• Check-In ab 14 Uhr

• Check-Out bis 11 Uhr


 

Geeignet für

Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet

  • Haustiere erlaubt
  • Alleinlage - Ruhe

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Hotel
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Hotel

2 Gäste

Lage

Argentréstr. 10 48683, Ahaus, Deutschland

Anreise

Flughafen (Flughafen FMO)
62 km

Bewertungen

10,0 /10
1 Bewertung
Ausstattung 8,0
Frühstück 8,0
Verpflegung 8,0
Sauberkeit 8,0
Komfort 8,0
Freundlichkeit 8,0
Lage 8,0
Preis-Leistung 8,0
Zimmer 8,0
Service 8,0

Für diese Unterkunft liegen bisher nur Noten vor, keine geschriebenen Bewertungen.


Verfügbare Zahlungsarten

Welche Zahlungsarten möglich sind, steht beim jeweiligen Angebot — wähle dazu einen Zeitraum.


Hausregeln

Haustiere erlaubt

Rauchen verboten

Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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