Haus Padberg
Hotel in Balve
Über diese Unterkunft
Das Gründungshaus der Familie Padberg war das Haus Cordes in Balve, Hönnetalstraße 1. Es wurde ca. 1770 erbaut. Im Jahre 1789 fiel das Fachwerkhaus bei einem großen Stadtbrand dem Feuer zum Opfer. Ein Jahr später erfolgte der Neuaufbau. Im Jahre 1800 wurde dem damaligen Besitzer, vom Beruf Gerber und Gastwirt, die Konzession zum Betreiben einer Gastwirtschaft erteilt. Zur der Zeit bewohnten ca. 800 Bürger die Stadt Balve. Unter den Gewerbetreibenden befanden sich 13 Gastwirte. Im Jahre 1859 heiratete die Tochter von Josef Cordes Theodor Padberg aus Winkhausen. 1864 wurde die Teilung der Parzelle und die Baugenehmigung für das heutige Haus Padberg beantragt und genehmigt. Der Sohn von Elisabeth Cordes, Fanz-Josef Padberg, vom Beruf Gerber, Land- und Gastwirt, betrieb das Haus Padberg bis 1977. Nach seinem Tode hat die ehemalige Sparkasse Balve das Gebäude im Jahr 1998 gekauft, umfangreich renoviert und umgebaut. Seit dem 01. September 1999 bewirtschaftet die Familie Stanišic das Hotel-Restaurant Haus Padberg. Das Haus bietet drei Bundeskegelbahnen, fünf modern eingerichtete Gästezimmer und Räumlichkeiten für jeden feierlichen Anlass.
Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise sind kostenfrei möglich, spätere Stornierungen werden mit 90% des Reisepreises berechnet. Es wird keine Anzahlung fällig.
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Hönnetalstraße 2 58802, Balve, Deutschland
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Hotel
1 Gast · 1 Schlafzimmer
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
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