GZT Gästehaus

Über diese Unterkunft

Tanken Sie neue Kraft in diesem modernen Hotel. Gönnen Sie sich eine wohltuende Anwendung im Gesundheitszentrum und verbringen Sie eine erholsame Nacht in Ihrem geschmackvoll eingerichteten Zimmer.

HRS Sterne: 4

Das Hotel verfügt über 3 Einzelzimmer und 1 Doppelzimmer die behindertengerecht ausgestattet sind.

Früheste Anreise: 15:00
Späteste Abreise: 11:00

Empfang besetzt: 07:00 bis 12:00 und 15:00 bis 20:00
Empfang am Wochenende besetzt: 07:00 bis 11:00 und 15:00 bis 20:00

Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ganzjährig geöffnet

Geeignet für

Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet

  • Rollstuhlfahrer

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Gäste 2 Gäste
Gäste
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Double room
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Double room

4 Gäste

max. 4 Gäste

Lage

Hoppe-Seyler-Str. 6 72076, Tübingen, Deutschland

Auf dem Gelände der Tübinger Universitätskliniken gelegen ist das GZT Gästehaus 2 Kilometer von der Altstadt entfernt. Der Hauptbahnhof befindet sich in 3 Kilometern Entfernung vom Hotel.

Anfahrt Richtung Unikliniken Berg in Tübingen zum Gesundheitszentrum Gebäude 480.

Vom Tübinger Busbahnhof mit der Linie 5, 18, 19 Richtung Kliniken Berg

Anreise

Stadtzentrum (Tübingen)
1 km
Bushaltestelle
0,2 km
Bahnhof (Tübingen Hauptbahnhof)
2 km
Autobahnausfahrt
11,6 km
Flughafen (Stuttgart Airport (STR))
22 km

In der Nähe

Öffentlicher Parkplatz
0,1 km

Verfügbare Zahlungsarten

Bezahlt wird auf der gesicherten Zahlungsseite des Anbieters

Dieser Gastgeber akzeptiert:

Dieses Angebot ist nur als garantierte Buchung verfügbar, daher ist die Angabe Ihrer Kreditkartendaten erforderlich. Ihre Kreditkarte wird nicht belastet. Sie dient nur als Buchungsgarantie. Unabhängig von Ihrer Anreisezeit wird das Zimmer für Sie die ganze Nacht bzw. bis zum Dienstende der Rezeption freigehalten. Ihre Buchung kann daher nur per Kreditkarte garantiert werden!

Kredit- oder Debitkarte

Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

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