Golf-Tennis-Wellnesshotel Mori
Hotel in Sankt Kanzian am Klopeiner See
Über diese Unterkunft
Die aktiven Seiten der Ferien genießen und gleichzeitig Körper und Seele eine erholsame Pause gönnen. Im Hotel Mori fällt das wirklich leicht. Das GOLF-TENNIS-WELLNESSHOTEL MORI liegt in absolut ruhiger Lage, zwischen dem idyllischen Kleinsee und dem belebten Klopeiner See, einem Eldorado für Sportler aller Art. Gerne verwöhnen wir Sie mit einem Vital-Frühstücksbuffet.
Auch für TENNIS-UND SPORTFREUNDE haben wir ein tolles Angebot: 15 Freiplätze, 3 Hallenplätze, 2 Schlagwände und
2 Kleinfeldplätze, Tennistraining, Kontaktspiele und Tennispartnervermittlung. Minigolf, Pit-Pat, Fitness-und Gymnastikraum, Rückenfit-Kurse und Faszientraining runden das sportliche Programm des Hauses ab.
Unser Haus ist auch Golfgründerhotel der 18-Loch Golfanlage Klopeiner See, nur 2,5 km vom Hotel entfernt, Hausgäste erhalten gerne eine Top-Greenfee Ermäßigung!
Lassen Sie Ihre Seele baumeln....tauchen Sie in unser einmaliges WELLNESS-RESORT, mit Thermen- und Saunalandschaft, beheizter Innen- und Außenpool, denn hier dreht sich auf 1000 m²; alles um pures Wohlgefühl. Wellness pur für alle Sinne.
Familie Mori und Team freuen sich auf Ihren Besuch.
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Kleinseeweg 20 9122, Sankt Kanzian am Klopeiner See, Österreich
Wähle dein Zimmer
Doppelzimmer
2 Gäste · BREAKFAST
Doppelzimmer Comfort
2 Gäste · BREAKFAST
Doppelzimmer Comfort plus
2 Gäste · BREAKFAST
Juniorsuite
2 Gäste · BREAKFAST
Doppelzimmer Dependance
2 Gäste · BREAKFAST
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Keine Haustiere
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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