Gästewohnung Heinrich Heine Straße 16
Ferienwohnung in Thale
Über diese Unterkunft
Ferienwohnung Heinrich-Heine
Herzlich Willkommen – im wildromantischen Bodetal
Freuen Sie sich auf entspannte Stunden der Zweisamkeit oder mit der kompletten Familie. Wir bieten Ihnen eine 2-Raum-Gästewohnung in der 1. Etage, in der Sie nichts vermissen werden. Von einem gemütlichen Wohnzimmer, einem modernen Bad über eine gut ausgestattete Küche bis hin zu zwei Schlafzimmern bietet Ihnen die Wohnung jede Menge Möglichkeiten. Eine schnelle kostenlose Internetverbindung (WLAN) ist vorhanden.
Das Wohnzimmer ist ausgestattet mit einer Couch, einem Flachbild-Kabel-TV und einer Sitzecke für das gemeinsame Frühstück, Mittag.- und Abendessen.
In unserem Bad finden Sie eine ebenerdigen Dusche.
Die zwei Schlafzimmer (1 Doppelbett und zwei auseinander stehende Betten) sorgen für eine ruhige und entspannte Nacht.
Unsere gut ausgestattete Küche bietet Ihnen einen Bereich um Ihre Liebsten zu verwöhnen und sich selbst auszuleben. Herd, Backofen, Wasserkocher, Toaster, Kaffeemaschine - alles das finden Sie in unserer Küche.
Bettwäsche ist in der Erstausstattung enthalten.
HANDTÜCHER sind mitzubringen.
In den Übernachtungskosten ist eine Endreinigung enthalten.
RAUCHEN und TIERHALTUNG ist nicht gestattet.
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Schlafzimmer 2
1 Doppelbett
Lage
Heinrich-Heine-Straße 8 06502, Thale, Deutschland
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Ferienwohnung
4 Gäste · 2 Schlafzimmer
Bewertungen
Verfügbare Zahlungsarten
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Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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