Ferienwohnung Zur Mühle, 95175
Über diese Unterkunft
Die Ferienwohnung Zur Mühle befindet sich im Obergeschoss und liegt ruhig in einem Siedlungsgebiet direkt am Hahnentanger See im typischen Fehngebiet, dem Erholungsort Rhauderfehn. Die Gemeinde liegt im südlichen Ostfriesland. Das Zentrum mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten erreichen Sie in ca. 3,7 km. Die größeren Einkaufsstädte Papenburg (15 km) und Leer (20 km) sollten Sie besuchen. In unmittelbarer Entfernung befindet sich der Hahnentanger See, an dem Sie gemütlich spazieren gehen können oder Ihrem evtl. Hobby, dem Angeln, nachgehen können.
Genießen Sie in unserer Ferienwohnung erholsame Urlaubstage. Die ca. 90 qm große Oberwohnung erreichen Sie über einen sep. Aufgang. Von dem gemütlichen Wohnzimmer mit einer sep. Leseecke gelangen Sie auf die Loggia (Südwestbalkon) und können dort den Tag ausklingen lassen.
Die Küche ist mit einer gut ausgestatteten Einbauküche versehen. Eine Spülmaschine ist vorhanden.
Im Badezimmer befindet sich eine Waschmaschine, Trocknernutzung auf Anfrage bei der Vermieterin. Ein Föhn ist vorhanden und Bettwäsche und Handtücher sind im Preis inklusive.
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
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Geschäftsreisen
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Landurlaub
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Rad fahren
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Angeln/Jagd
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Wandern/Walking
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Motorrad
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Senioren
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Ferienwohnung Zur Mühle
3 Gäste
Lage
Zeisigstraße 13 26817, Rhauderfehn, Deutschland
Der Erholungsort Rhauderfehn ist eine schöne Fehngemeinde in Ostfriesland. Die Kreisstadt ist Leer und wird auch gern genannt als das Tor Ostfriesland. Mit 16 km Entfernung ist Leer mit seiner schönen Altstadt immer eine Reise wert. Auch Papenburg, bekannt durch den Bau der Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft lohnt sich.
Anreise
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Bewertungen
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Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
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Hausregeln
Keine Haustiere
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
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