Ferienwohnung T14 - "Blinkfüer"

Ferienwohnung in Seeheilbad Graal-Müritz

2 Gäste · 1 Schlafzimmer · 1 Badezimmer

Über diese Unterkunft

2-Zimmer-Ferienwohnung im Erdgeschoss, strandnahe Lage - T14

- Ferienappartement für 2 Personen

- 51 m² große 2-Zimmer-Ferienwohnung (Erdgeschoss)

- in einem kleinen intimen Appartementhaus

- sehr ruhig gelegen, ca. 400 Meter bis zum Strand,

- geschmackvoll und hochwertig, mit viel Liebe zum Detail eingerichtet

- Schlafzimmer mit Doppelbett, Bügeleisen, Bügelbrett

- Wohnbereich mit SAT-LCD-TV, DVD-Player, Radio

- Kleine Bibliothek für Leseratten

- moderne Einbauküche im Wohnraum mit Ceranfeld, Backofen, Geschirrspüler und
Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster, Wasser- und Espressokocher

- Kühlschrank mit Gefrierteil

- Bad mit Dusche, Fön, Kosmetikspiegel.

- Die Wohnung ist komplett gefliest , keine Treppen und Türschwellen

- in allen Räumen hängen maritime Bilder

- Südterrasse mit Minigarten. Elektrische Rollläden. Elektrogrill.

- Gartenhäuschen mit Liegen, Strandmuschel, Windschutz und Strandsesseln

- 2 Fahrräder (Nutzung auf eigene Gefahr)

- Bettwäsche und Handtücher können gerne dazu gebucht werden.

- persönlicher Kfz.-Stellplatz direkt am Haus

- Nichtraucherwohnung, keine Haustiere

Bitte berücksichtigen Sie, dass Buchungen bei Anreise am gleichen Tag bis spätestens 17:00 Uhr erfolgen sollten!

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Lage

Möwenweg 10 18181, Seeheilbad Graal-Müritz, Deutschland

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Ferienwohnung

2 Gäste · 1 Schlafzimmer

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Dieser Gastgeber akzeptiert:

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Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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