Ferienwohnung Am Moor 35629

Über diese Unterkunft

Wunderschöne Ferienwohnung mitten in Ostfriesland (Oberwohnung) für 2 bis max. 4 Personen.
Helga, Manfred und Hund Leo freuen sich auf Ihren Besuch. Die Ferienwohnung liegt in unmittelbarer Nähe der Fehnroute und lädt zu ausgiebigen Radtouren durch die wunderschöne Landschaft ein. Nach der Radtour verweilen Sie auf der wunderschönen Sonnenterasse. Ein Parkplatz ist direkt vor dem Haus vorhanden. Auch für Angler ist die Ferienwohnung ideal, denn sie ist lediglich 2,5 km entfernt.

Geeignet für

Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet

  • Familie/Kinder
  • Haustiere erlaubt
  • Geschäftsreisen
  • Landurlaub
  • Feiertage
  • Natur(park)
  • Senioren

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Ferienwohnung Am Moor

Ferienwohnung Am Moor

4 Gäste

max. 4 Gäste

Lage

Fasanenstraße 27 26670, Uplengen, Deutschland

Die Ferienwohnung liegt im Ortsteil Hollen der Gemeinde Uplengen. Sie ist in ruhiger Lage, umgeben von Wiesen und Wäldern. Der Nordgeorgsfehnkanal ist etwa 2,5km entfernt und ist ideal für Angler.

Anreise

zum Zentrum
6 km
zur Bushaltestelle
1 km
zum Bahnhof
7 km
zur Autobahn
2 km

In der Nähe

zum Radweg
0 km
zum Wanderweg
0,1 km
zum (Kur-)Park/Wald
1 km
zum Bäcker
2 km
zum Supermarkt
2 km
zum Arzt
2 km
zur Badestelle/Gewässer
2,5 km
zum Geldautomaten/Bank
3 km
zur Tourist-Information
6 km
zum Restaurant
6 km
zum Krankenhaus/Klinik
15 km
zum Golfplatz
16,5 km

Bewertungen

10,0 /10
1 Bewertung
Ausstattung 10,0
Sauberkeit 10,0
Komfort 10,0
Freundlichkeit 10,0
Lage 10,0
Preis-Leistung 10,0
Zimmer 10,0
Service 10,0

Für diese Unterkunft liegen bisher nur Noten vor, keine geschriebenen Bewertungen.


Verfügbare Zahlungsarten

Zahle direkt an den Gastgeber

Dieser Gastgeber akzeptiert:

Zahle direkt in der Unterkunft

Hausregeln

Haustiere erlaubt

Rauchen verboten

Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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