Ferienwohnung am Felsenwanderweg

Ferienwohnung in Losheim am See

2 Gäste · 1 Schlafzimmer · 1 Badezimmer

Über diese Unterkunft

Entspannung pur in der klimatisierten Ferienwohnung am Felsenwanderweg Erleben Sie einen unvergesslichen Aufenthalt in der Ferienwohnung am Felsenwanderweg, die sich in idyllischer Ortsrandlage befindet. Umgeben von unberührter Natur, genießen Sie die Ruhige Lage in unmittelbarer Nähe zu Wäldern und dem malerischen See, der nur 4 km entfernt ist. Ein wahres Paradies für Naturfreunde und Wanderliebhaber!
Unsere vollklimatisierte Wohnung bietet Ihnen nicht nur Komfort, sondern auch die Möglichkeit, sich beim Billardspiel zu entspannen – die Nutzung ist auf Anfrage möglich. Nutzen Sie den Premium-Wanderweg direkt vor der Tür, um die atemberaubende Natur zu erkunden, oder entspannen Sie einfach in Ihrer stilvoll eingerichteten Unterkunft.
Genießen Sie im Luftkurort Scheiden, dem höchst gelegenen Ort des Saarlandes im Schwarzwälder Hochwald, auf unseren Sinnenbänken die Aussicht über das schöne Saarland. Erkunden Sie das Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg oder lassen Sie den Alltagsstress hinter sich und tanken neue Energie – ob bei einem Spaziergang am See oder in der frischen Luft in unseren Wäldern.
Besuchen Sie uns in der Ferienwohnung am Felsenwanderweg und lassen Sie sich von der Schönheit der Natur und der herzlichen Atmosphäre verzaubern!

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Lage

Scheidener Straße 2a 66679, Losheim am See, Deutschland

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Ferienwohnung

2 Gäste · 1 Schlafzimmer

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Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

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