Ferienpark Templin Appartement Chorin
Ferienpark in Templin
Über diese Unterkunft
Freuen Sie sich auf einen Aufenthalt in der modern eingerichteten Ferienwohnung Chorin. Das Apartment ist für 2-4 Personen ideal geeignet. Auf 63 m² erwartet Sie eine hervorragende Ausstattung mit großer Wohnküche und Essecke sowie ein separates Schlafzimmer mit Doppelbett und eine Sofaecke mit Schlafcouch.
HRS Sterne: 5
Alle Appartements bieten die Möglichkeit zur Selbstversorgung. Desweiteren steht unseren Gästen das Restaurant BarBerino mit Frühstücksbuffet und à la carte Service zur Verfügung. . Wir bitten um Vorreservierungen.
Früheste Anreise: 15:00
Späteste Abreise: 10:30
Empfang besetzt: 07:00 bis 19:00
Empfang am Wochenende besetzt: 07:00 bis 20:00 und 07:00 bis 19:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ganzjährig geöffnet
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
am Kurpark 1 17268, Templin, Deutschland
Wähle dein Zimmer
Ferienpark
4 Gäste · 1 Schlafzimmer
Bewertungen
Positiv:
Zimmer war ein Appartment mit Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Essbereich und Küche.
Frühstück und Abendessen waren sehr gut.
Negativ:
Das Schlafzimmer war extrem war und konnte nicht herunter gesteuert werden - Steuerung scheinbar defekt.
Zum Frühstück und Abendessen musste man durch Kälte und Regen laufen - halt kein Hotel sondern Ferienpark.
Positiv: Alles ! Negativ: Fehlanzeige
Positiv: Alles bestens!
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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