Ferienhaus Mooshöf
Ferienhaus in Pöllau bei Hartberg
Über diese Unterkunft
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Genießen Sie den Ausblick vom Ferienhaus in den Naturpark Pöllauer Tal.
Das Ferienhaus Mooshöf ist ein um 1900 erbautes, 100 m2 Häuschen, welches über drei getrennte Schlafzimmer mit insgesamt 8 Betten verfügt.
Die Lage in 720m Seehöhe lädt Sie herzlich ein, den Pöllauberg oder den Hausberg Masenberg zu Fuß zu erkunden. Sie befinden sich direkt beim Ferienhaus auf einen der zahlreichen Wanderwege im Naturpark Pöllauer Tal. Der ideale Ausgangspunkt für Rundwege mit Einkehr in die zahlreichen Buschenschänke.
Auf der gemütlichen Terrasse unseres Hauses können Sie am Grill- und Lagerfeuerplatz für Ihre Mitreisenden etwas Besonderes zaubern. In den kühleren Abendstunden lädt unsere „gmiatliche“ Bauernstube mit Kachelofen ein, die Zeit mit einem Buch oder lustigen Gesellschaftsspielen zu verbringen. Unser altes Häuschen ist mit einer voll ausgestatteten Küche eingerichtet. Ideal für Selbstversorger wie z. B. Familien mit Kleinkinder.
Nehmen Sie sich Zeit für sich, lehnen Sie sich zurück und genießen Sie die ruhige Umgebung in der Natur zwischen kräftigen Äckern, saftigen Wiesen und der guten Luft unserer Wälder im Naturpark Pöllauer Tal.
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Schlafzimmer 2
1 Doppelbett
Schlafzimmer 3
1 Doppelbett
Lage
Zeil-Pöllau 159 8225, Pöllau bei Hartberg, Österreich
Wähle dein Zimmer
Ferienhaus
8 Gäste · 3 Schlafzimmer
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Keine Haustiere
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
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