Fehmarnliebe
Ferienhaus in Fehmarn
Über diese Unterkunft
Wir bieten Ihnen ein gemütliches Ferienhaus mit 135qm in
Landkirchen auf Fehmarn für bis zu 6 Personen an.
Das Wohnzimmer hat einen Essplatz im anschließenden
Wintergarten, das Sofa verbirgt 2 Schlafplätze. Die Küche ist mit Backofen und Ceranfeld, Toaster,
Kaffeemaschine und vielem mehr ausgerüstet. Das Schlafzimmer ist mit einem Doppelbett und reichlich
Schrankplatz ausgestattet und ein anschließendes Badezimmer mit Dusche. Von dort aus gelangt man auf eine kleine Terrasse. Das obere Schlafzimmer ist ebenfalls mit Doppelbett und anschließendem Badezimmer mit Badewanne ausgestattet. Ein Zimmer mit einem vollwertigem Ausziehbett für ein Kind ausgestattet.
Zum Haus gehört ein Stellplatz direkt vorm Haus. Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus.
Eine Waschmaschine ist vorhanden.
Das Haus verfügt über eine Sauna in der 2 Personen Platz finden.
Ein Hund ist erlaubt! 15,00 € pro Nacht
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden.
Landkirchen ca. 2 km entfernt von Burg und von Burgtiefe (Südstrand) ca. 7 km.
Ein Bäcker ist rund 300m um die Ecke.
Das Aalhus und ein Steakhouse sind ca. 600m entfernt,
Aufgrund des Bettenwechsels erfolgt die Abreise jeweils bis 10:00 Uhr und die Anreise nicht vor 15:00 Uhr.
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Schlafzimmer 2
1 Doppelbett
Schlafzimmer 3
1 Doppelbett
Lage
Kirchblick 22 23769, Fehmarn, Deutschland
Wähle dein Zimmer
Ferienhaus
6 Gäste · 3 Schlafzimmer
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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