Doppel-/Zweibettzimmer mit Küche und großem Wintergarten

Ferienwohnung in Reutlingen

3 Gäste · 1 Badezimmer

Über diese Unterkunft

Dieses Familien-Apartment bietet auf 30 Quadratmetern alles, was Sie für einen komfortablen Aufenthalt benötigen. Es ist ideal für Familien und bietet Platz für bis zu drei Erwachsene.
Das Apartment verfügt über ein eigenes Schlafzimmer mit einem gemütlichen Bett sowie ein modernes Badezimmer mit Dusche und WC. Handtücher und Bettwäsche sind bereits bereitgestellt, sodass Sie sich direkt wohlfühlen können.
Die Küche ist komplett ausgestattet: Ein Kühlschrank, eine Mikrowelle, zwei Herdplatten sowie Töpfe, Pfannen, Teller und Besteck bieten Ihnen alle Möglichkeiten, auch im Apartment bequem Mahlzeiten zuzubereiten. Eine Spüle und eine Kaffeemaschine stehen ebenfalls zur Verfügung.
Ein besonderer Pluspunkt ist der ca. 8 Quadratmeter große Wintergarten, in dem Sie sowohl im Sommer als auch im Winter gemütlich verweilen oder eine entspannte Kaffeepause genießen können.
Für Familien mit kleinen Kindern stellen wir auf Wunsch kostenlos ein Babybett zur Verfügung.
Das Zimmer ist außerdem mit einem Flachbild-TV, einem Föhn und einem Schreibtisch ausgestattet. Dank des Aufzugs im Gebäude ist das Apartment auch bequem erreichbar, und ein kostenloser Parkplatz für Ihr Fahrzeug ist ebenfalls vorhanden.

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Lage

Jusistraße 27 72766, Reutlingen, Deutschland

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Ferienwohnung

3 Gäste

insgesamt
kostenlose stornierung

Verfügbare Zahlungsarten

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Dieser Gastgeber akzeptiert:

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Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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