Der Quellenhof, Ferienwohnungen

Über diese Unterkunft

Der Quellenhof in Blankenheim 
Herzlich Willkommen im Quellenhof in Blankenheim.
Wohlfühlen in einem der ältesten Häuser der Gemeinde.
Der Quellenhof ist 1562 erstmals urkundlich als Wohnhaus des Schultheiß der Grafen Blankenheim erwähnt.
Das Burghaus, wie der Quellenhof damals genannt wurde, war lange Wohnhaus der gräflichen Verwalter und Beamten. Später wechselten die Besitzer und Funktion.
Die Fassade und das Eingangsportal sind aus der Barockzeit. Innen wurde der Quellenhof zuletzt in den 1950iger Jahren umgebaut, eine Gaststätte im Erdgeschoss und Hotel entstanden. Ende der 1970iger Jahre erfolgte wieder ein Umbau zu einem Wohnhaus, die Gaststätte im Erdgeschoß schloss in den 1980igern.
Nach Sanierung in den Jahren 2011/2012 sind 4 Ferienwohnungen entstanden, im Erdgeschoß wurde der frühere Küchenanbau entfernt und der ursprünglichen Baukörper wiederhergestellt. Die ehemaligen Gasträume wurden in eine große Küche und einen Speiseraum umgebaut. Diese können separat gemietet werden.
Die Umgebung ermöglicht viele Aktivitäten für alle Altersgruppen. Am Weiher vor Ort befindet sich ein Spielplatz mit Skatebahn und ein Mini-Fußballplatz.
Ab Haus sind kurze Spaziergänge bis zu anspruchsvollen Tageswanderungen in der direkten Umgebung möglich.
Das obere Grundstück kann mit Gartenmöbeln und Grill genutzt werden.
 
Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Aufenthalt.

Geeignet für

Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet

  • Alleinlage - Ruhe

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Ferienwohnung
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Ferienwohnung

6 Gäste · 3 Schlafzimmer

Lage

Am Hirtenturm 9 53945, Blankenheim, Deutschland

Verfügbare Zahlungsarten

Welche Zahlungsarten möglich sind, steht beim jeweiligen Angebot — wähle dazu einen Zeitraum.


Hausregeln

Keine Haustiere

Rauchen verboten

Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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