Bodensee Hotel Storchen
Ferienpark in Uhldingen-Mühlhofen
Über diese Unterkunft
Am Nordufer des Bodensees, in der Nähe der Uhldinger Pfahlbauten liegt unser Hotel-Restaurant Storchen. Das über 4 Generationen, familiengeführte Hotel ist zu einem Resort gewachsen. Es verfügt über 45 Zimmer und Appartements in unterschiedlichen Kategorien, aufgeteilt auf 4 Häuser. Die 3.000 qm große parkähnliche Hotelanlage bietet neben einem großzügigen Spa & Wellness-Bereich ein Restaurant mit Außenterrasse und eine Kegelbahn.
HRS Sterne: 3
Genießen Sie die heimelige Atmosphäre in unserem Restaurant bei saisonalen und regionalen Gerichten. Zudem verspricht der kulinarische Kalender ein wechselndes Angebot an Köstlichkeiten. Bei der Wahl unserer Produkte achten wir auf Produkte aus der Region. Unsere Weine kommen vom Bodensee und aus der näheren Umgebung.
Früheste Anreise: 15:00
Späteste Abreise: 10:00
Empfang besetzt: 08:00 bis 20:00 und 08:00 bis 20:00
Empfang am Wochenende besetzt: 08:00 bis 20:00 und 08:00 bis 20:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Aachstr. 17 88690, Uhldingen-Mühlhofen, Deutschland
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Double room
4 Gäste · BREAKFAST
Double room
4 Gäste · BREAKFAST
Double room
4 Gäste · BREAKFAST
Bewertungen
Positiv: Die Lage Negativ: veraltete Zimmer, sehr kleines Bad, für mich 2 Sterne. Frühstück wie in einer Jugendherberge, entspricht nicht der Darstellung im internet.
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
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