B&O Parkhotel

Hotel in Bad Aibling

2 Gäste

Über diese Unterkunft

Die weitläufige Hotelanlage des B&O Parkhotels liegt malerisch eingebettet in einem idyllischen Park mit altem Baumbestand am Rande des traditionsreichen Kurorts Bad Aibling. Hier finden Sie ein harmonisches Zusammenspiel von geradlinig luxuriösem Komfort, abwechslungsreicher saisonaler Küche und zuvorkommendem Service in allen Bereichen - ideale Voraussetzungen für einen unvergesslichen Aufenthalt. Mitten im Grünen, zentral gelegen in einer der attraktivsten Urlaubsregionen Deutschlands, ist das B&O Parkhotel idealer Ausgangspunkt für vielfältige Tagesausflüge ins Umland. Im Anschluss können Sie im charmanten Fitness- und Wellnessbereich mit Sauna, Dampfbad und einem großen Außenpool (beheizt von Mitte April bis Mitte Oktober) entspannen, oder sich im Restaurant Casino kulinarisch verwöhnen lassen. Ganz gleich, ob Sie eine Tagung abhalten, ein rauschendes Fest ausrichten oder sich in behaglicher Atmosphäre eine Auszeit im Grünen gönnen möchten - das B&O Parkhotel bietet Ihnen den perfekten Rahmen für jeden Anlass. Ankommen, Loslassen, Entspannen.


Konditionen

Die genannten Preise sind zzgl. Kurbeitrag i.H.v. 3,- € pro Person/Nacht für Erwachsene, Kinder bis 14 Jahre sind befreit. Tagungs- und Seminarteilnehmer ab zwei Nächten bezahlen 1,75 €. Babybett 10,00 € pro Nacht.

Haustiere sind willkommen, es werden 20,00€ pro Nacht/Tier berechnet.

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Lage

Dietrich-Bonhoeffer-Straße 31 83043, Bad Aibling, Deutschland

Bahnhof
7 km
Stadt-/Ortsmitte
3,1 km

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Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

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