Augarten ***SUPERIOR
Hotel in Neustift im Stubaital
Über diese Unterkunft
Das familiär geführte „Hotel Augarten“ bietet gemütliche Zimmer im Tiroler Stil. Beginnen Sie den Tag mit einem Vital-Frühstücksbuffet, genießen Sie die Nachmittagsjause und kulinarische Köstlichkeiten am Abend. Entspannen Sie im Wellnessbereich mit Dampfbad, Sauna und Infrarotkabine. Massagen werden ebenfalls angeboten. Kleine Gäste vergnügen sich im Kinderspielzimmer und dem Spielplatz im Garten.
HRS Sterne: 3
Das Highlight im Sommer: STUBAI SUPER CARD inkludiert o freie Benützung aller 4 Bergbahnen im Tal o freie Fahrt mit den Bussen im Stubaital und bis Innsbruck o täglich freie Benützung der Schwimmbäder Mieders und Neustift, 1 Eintritt pro Woche für 3 Stunden im Erlebnisbad StuBay in Fulpmes o 1 Gratisfahrt pro Woche mit der Sommerrodelbahn Mieders o Ermäßigung bei div. Museen in Innsbruck sowie Hüttentaxis * tägliche Wander- und Ausflugstipps * Kinderspielplatz mit Trampolin und Fußballtor im Garten * Spielraum im Haus * ruhige Liegewiese Im Winter: * Skipass-Service an der Rezeption * Skiverleih mit speziellen Preisen im Sportgeschäft gegenüber * kostenloser Skibus zu den Skigebieten * gratis Rodelverleih im Haus * tägliche Nützung unseres Wellnessbereichs Augart’l Spa
Früheste Anreise: 14:00
Späteste Abreise: 11:00
Empfang besetzt: 07:30 bis 21:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Stubaitalstrasse 80 6167, Neustift im Stubaital, Österreich
Wähle dein Zimmer
Hotel
4 Gäste · 1 Schlafzimmer
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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