Auf den Höfen
Ferienwohnung in Kühlungsborn
Über diese Unterkunft
Die Ferienanlage „Auf den Höfen“ liegt nahe am Stadtwald und befindet sich in ruhiger Lage.
Die in sich geschlossene Ferienanlage ist eine idyllische und grüne Oase, die sich durch ihre Individualität von vielen Ferienanlagen in Kühlungsborn unterscheidet. Die Ostsee ist von hier aus in ca. 20 Minuten fußläufig durch den Stadtwald zu erreichen. Die begrünte Hofanlage bietet vielfältige Möglichkeiten zur Beschäftigung und Entspannung. Auch die Tischtennisplatte kann in den Sommermonaten bespielt werden. Der Außenpool ist je nach Wetterlage von Mitte Mai bis Mitte September nutzbar.
In unmittelbarer Nähe der Anlage steht für jede Ferienwohnung ein kostenfreier Außenstellplatz zur Verfügung.
Ferienwohnungen Auf den Höfen
Die Ferienanlage bietet mit 18 Ferienwohnungen eine Auswahl an 2- und 3- Zimmer-Wohnungen für bis zu 5 Personen. In einigen Ferienwohnungen ist das Mitbringen von Haustieren gestattet. Viele der Ferienwohnungen verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse, auf denen Sie die frische Ostseeluft genießen können. Die Ferienwohnungen sind jeweils mit einem Duschbad, einer voll ausgestatteten Küchenzeile sowie einem Wohn- und Essbereich mit Kabel TV eingerichtet. WLAN wird Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt (ohne Gewähr).
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Neue Reihe 32 18225, Kühlungsborn, Deutschland
Wähle dein Zimmer
Ferienwohnung
3 Gäste · 1 Schlafzimmer
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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