Arberflimmern
Ferienwohnung in Bodenmais
Über diese Unterkunft
Genieße das Arberflimmern!
Die kleine, liebevoll eingerichtete und künstlerisch gestaltete Wohnung liegt an einem der schönsten Aussichtspunkte in Bodenmais.
Gelegen an einer ruhigen Bergstraße im Haus Rißbachtal wartet unser kleines Refugium auf Gäste, die den „Woid“ und seine vielen Möglichkeiten gerne erkunden.
Nicht weit von der Ferienwohnung bergauf liegt die Bushaltestelle des Ortsbusses und es beginnen diverse Wander- und Skitourrouten hinein in die Wälder rund um den Arber.
Geht man bergab, so ist man schnell in der Ortsmitte, am Bahnhof und bei den diversen Einkaufsmöglichkeiten.
Wenn Du von Deinen Ausflügen zurückkommst, dann wartet ein gemütliches „Daheim“ auf Dich, ausgestattet mit allem, was man braucht, um sich eine schöne Zeit zu machen.
Im Sommer draußen auf der Terrasse, im Winter vom Esstisch aus kannst Du den Sonnenuntergang genießen und den Tag gemütlich ausklingen lassen.
Konditionen
Für Buchungen ab dem 25. April 2025 gelten folgende Bedingungen.
Anzahlung nach Buchung 50 % der Gesamtkosten, der Rest ist bis spätestens 7 Tage vor der Anreise zu entrichten.
Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise sind kostenfrei, Stornierungen zwischen 14-7 Tagen vor der Anreise werden mit 50% der Gesamtkosten berechnet, Stornierungen in den 7 Tagen vor der Anreise werden mit 100% der Gesamtkosten berechnet.
Bezahlung ist nur per Überweisung möglich.
Ausstattung der Unterkunft
Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Zimmer
Schlafzimmer 1
1 Doppelbett
Lage
Berggasse 9 b 94249, Bodenmais, Deutschland
Wähle dein Zimmer
Ferienwohnung
2 Gäste
Verfügbare Zahlungsarten
Zahle direkt an den Gastgeber
Dieser Gastgeber akzeptiert:
Stornierung
20 % des Übernachtungspreises
ab 59 Tage bis zur Anreise
50 % des Übernachtungspreises
ab 35 Tage bis zur Anreise
80 % des Übernachtungspreises
ab 30 Tage bis zur Anreise
100 % des Übernachtungspreises
Hausregeln
Haustiere erlaubt
Rauchen verboten
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
Wie können wir helfen?
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