Altes Stadttor Landgasthof
Über diese Unterkunft
Das einladende Altes Stadttor Landgasthof & Hotel in Kastellaun begrüßt seine Gäste in einer friedvollen Atmosphäre. Es bietet gemütliche Zimmer, die Originaldetails des historischen Gebäudes widerspiegeln. Die Gäste können sind im hübschen Restaurant mit bodenständiger regionaler Kochkunst verwöhnen lassen. Parkplätze stehen am Altes Stadttor Hotel zur Verfügung.
HRS Sterne: 3
Das Restaurant bietet eine ländlich-frische Küche die für jeden Geschmack etwas bereithält. Dazu werden ausgesuchte Weine, Biere und Erfrischungsgetränke aus der Region serviert. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in unserem Restaurant speisen wollen empfehlen wir Ihnen eine vorherige Tischreservierung. Neue Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz Zutritt zu Hotel und Restaurant nur noch mit 2G-Nachweis (geimpft oder genesen). Der Nachweis ist beim Check-Inn vorzulegen (schriftlich oder digitial). Wir danken für Ihr Verständnis.
Früheste Anreise: 14:00
Späteste Abreise: 12:00
Empfang besetzt: 07:30 bis 23:00
Empfang am Wochenende besetzt: 07:30 bis 23:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Geeignet für
Wofür sich diese Unterkunft nach Angaben des Gastgebers eignet
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Familie/Kinder
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Angeln/Jagd
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Reiten
Wähle dein Zimmer
Hotel
4 Gäste · 1 Schlafzimmer
Lage
Marktstr. 4 a 56288, Kastellaun, Deutschland
Kastellaun ist eine Kleinstadt im Herzen des Hunsrücks. Das Altes Stadttor Landgasthof & Hotel befindet sich im Zentrum, umgeben von den Ruinen der Burg Kastellaun sowie zahlreichen Restaurants und Weinstuben. In 30-minütiger Autofahrt sind der Rhein und die Mosel zu erreichen.
Ab Hauptbahnhof Koblenz mit dem RMV-Bus bis Kastellaun/Marktplatz.
Autobahn A61, Abfahrt Kastellaun/Pfalzfeld.
Hotel liegt an der Hunsrückhöhenstrasse B327 in Kastellaun, 1. Strasse am Marktplatz rechts
Anreise
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Verfügbare Zahlungsarten
Welche Zahlungsarten möglich sind, steht beim jeweiligen Angebot — wähle dazu einen Zeitraum.
Informationen zum Gastgeber
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.
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