alpenkind

Ferienwohnung in Staudach-Egerndach

4 Gäste

Über diese Unterkunft

Wandern und Fahrrad fahren direkt vor der Haustür.

Familien mit max. 2 Kindern fühlen sich in unserer Ferienwohnung alpenkind genauso wohl wie auch einzelne Individualreisende oder Paare.

Zur Begrüßung erwartet unsere Gäste eine kleine kulinarische Überraschung.
Staudach-Egerndach am Fuße des Hochgern ist das Tor zum wunderschönen Achental. Seit über 1.000 Jahren wird diese Region nicht nur von Bergbauern bewirtschaftet, sondern bietet darüber hinaus auch zahlreiche touristische Reize. Das Wechselspiel von kleinen Seen, entlegenen Mooren, sanften Talwiesen, dichtem Bergmischwald, kleinen Almen und Gipfelfluren ist einzigartig. Auf dem geheimnisvollen Moorrundweg, erfahren Klein und Groß Interessantes über die heimische Flora und Fauna. Von seiner schönsten Seite lernen Sie das ursprüngliche Kleinod zwischen Chiemsee und den Bergen bei einer entspannten Wanderung entlang der Tiroler Ache über blühende Wiesen und durch erfrischend kühle Wälder kennen.


Konditionen

Die genannten Preise sind zzgl. Kurbeitrag i.H.v. € 2,00 pro Person/Nacht für Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Kinder von 6 bis 15 Jahren: € 1,00, Kinder von 0 bis 5 Jahre sind kurbeitragsfrei.
Bei der Rechnungszusendung berechnen wir eine Sicherheits-Kaution in Höhe von 150€, welche im Anschluss der Reise an den Gast zurückgezahlt wird.

Ausstattung der Unterkunft

Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis

Zimmer

Schlafzimmer 1

1 Doppelbett

Lage

Bahnhofstr. 34a 83224, Staudach-Egerndach, Deutschland

See
1,9 km
Bergbahn
5,6 km

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Gäste
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Ferienwohnung

4 Gäste

insgesamt
kostenlose stornierung

Verfügbare Zahlungsarten

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Dieser Gastgeber akzeptiert:

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Stornierung

20 % des Übernachtungspreises

ab 59 Tage bis zur Anreise

50 % des Übernachtungspreises

ab 35 Tage bis zur Anreise

80 % des Übernachtungspreises

ab 30 Tage bis zur Anreise

100 % des Übernachtungspreises


Informationen zum Gastgeber

Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.

Wie können wir helfen?

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